MALIK-Immobilien unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir prüfen, ob bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden ist und helfen Ihnen bei Bedarf dabei, einen neuen Energieausweis über qualifizierte Fachpartner erstellen zu lassen.
Ob Verkauf oder Vermietung – in den meisten Fällen ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Bereits bei der Vermarktung müssen wichtige Energiekennwerte angegeben werden, spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietinteressenten vorgelegt werden. Liegt kein gültiger Energieausweis vor, kann dies zu Verzögerungen und rechtlichen Problemen führen.
Als Ihr persönlicher Ansprechpartner behalten wir den Überblick über alle erforderlichen Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie optimal auf die Vermarktung vorbereitet ist.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.
Ihre Vorteile mit MALIK-Immobilien
- Unterstützung bei der Beschaffung des Energieausweises
- Prüfung vorhandener Unterlagen auf Aktualität
- Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachpartnern
- Rechtssichere Vorbereitung für Verkauf oder Vermietung
- Persönliche Begleitung während des gesamten Prozesses
Gut vorbereitet in die Vermarktung
Ein vollständiger und gültiger Energieausweis schafft Sicherheit und ist ein wichtiger Bestandteil einer professionellen Vermarktung. MALIK-Immobilien unterstützt Sie bei allen organisatorischen Schritten, damit Sie Ihre Immobilie sorgenfrei verkaufen oder vermieten können.